Teilnahmebedingungen für Plattsounds – der plattdeutsche Bandcontest

Veranstalter: Platt is cool – Arbeitsgruppe bestehend aus der Braunschweigischen Landschaft, dem Landschaftsverband der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, der Landschaft Emsland/Bentheim, dem Lüneburgischen Landschaftsverband, der Oldenburgischen Landschaft, dem Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V., der Ostfriesischen Landschaft, der Schaumburger Landschaft und dem Landschaftsverband Weser-Hunte e. V. sowie den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

Hiermit erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

  1. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band bewirbt/bewerben sich für den plattdeutschen Bandcontest Plattsounds. Dieser wird seit 2011 jährlich von den eingangs genannten Landschaften und Landschaftsverbänden in Niedersachsen und den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung mit Unterstützung des Instituts für Niederdeutsche Sprache in Bremen (INS) durchgeführt. Von einer fachkundigen Jury werden Beiträge für das Finale ausgewählt. Im Finale werden diese einem größeren Publikum und der Fachjury live präsentiert. Die Jury wählt unter den Finalisten drei Gewinner aus. Der 1. Platz erhält 1000 Euro, der 2. Platz 600 Euro und der 3. Platz 300 Euro. Außerdem wird über ein Online-Voting ein Publikumspreis vergeben.
    Das 14. Finale findet im am 1. November 2024 im Alten Schlachthof Lingen, Konrad-Adenauer-Ring 40, 49808 Lingen (Ems) statt.
    Alle Musiker:innen haben sich rechtzeitig zum Soundcheck einzufinden. Die Uhrzeit für den Soundcheck wird frühzeitig bekanntgegeben.

 

  1. Der/die Sänger/in/die Mitglieder einer Band erklären sich bereit, dass die persönlichen und personenbezogenen Daten, die bei der Bewerbung für Plattsounds gemacht werden, bis auf Widerruf gespeichert werden. Auch erklärt/en sich der/die Sänger/in/die Mitglieder einer Band bereit, dass diese persönlichen und personenbezogenen Daten vom Veranstalter an die Mitwirkenden des Projektes weitergegeben werden dürfen. Die Weitergabe der persönlichen und personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der/die Sänger/in/die Mitglieder einer Band erklärt/en sich bereit, dass der Veranstalter die persönlichen und personenbezogenen Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummern, Emailadressen, sowie auch die übermittelten Dokumente wie Songtexte, Bilder, Tonmaterial und Videos in einer Datenbank des Veranstalters und einer Datenbank des Projektkoordinators im Rahmen eines Teilnehmerpools speichern darf. Der/die Sänger/in/die Mitglieder einer Band kann/können jederzeit Auskunft über die gespeicherten persönlichen und personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Aktualisierung oder Löschung verlangen. Hierzu genügt eine formlose schriftliche Eingabe beim Veranstalter.

 

  1. Der Altersdurchschnitt der/die Sänger/in/der Mitglieder einer Band sollte zwischen 15 und 30 Jahren liegen. Minderjährige Teilnehmer/innen können mit der Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter an dem Bandcontest teilnehmen, sollte ihr Beitrag für den Liveauftritt beim Finale ausgewählt werden.

 

  1. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band muss/müssen sich mit einem selbst komponierten Musikstück bewerben oder mit einem Musikstück, dass eine andere Person komponiert hat. Das Musikstück darf kein Cover sein. Das Musikstück muss einen Text in plattdeutscher/niederdeutscher Sprache haben. Die Bewerbung kann zunächst in einer anderen Sprache erfolgen, die Übersetzung erfolgt dann in einem zweiten Schritt. Im Finale muss das Musikstück in plattdeutscher/niederdeutscher Sprache präsentiert werden, sonst wird/werden der/die Teilnehmer disqualifiziert. Die Landschaften, Landschaftsverbände und das Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen bieten Hilfe bei Übersetzung und Aussprache an. Alle Musikrichtungen sind zugelassen. Unzulässig sind Musikstücke ohne Text.

 

  1. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band erklärt/erklären sich einverstanden mit der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung von Ton- und/oder Bildaufnahmen anlässlich des Finales des Bandcontests und für die Nutzung von www.platt­sounds.de. Der Teilnehmer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus seinem (Urheber-) Persönlichkeitsrecht, die dem Grunde nach durch die Herstellung und Nutzung der im Rahmen des Bandcontest erstellten Bild und/oder Tonaufnahmen entstehen.

 

  1. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band räumen den Veranstaltern von Plattsounds unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche bei ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Bandcontest entstehenden oder entstandenen urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte sowie sonstige (gewerblichen) (Schutz-)Rechte zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Die Rechteeinräumung erfolgt ebenfalls für unbekannte Nutzungsarten, die erst in der Zukunft bekannt werden.

 

  1. Für die Teilnahme an Plattsounds erfolgt keine Vergütung. Es erfolgt lediglich die begrenzte Kostenerstattung für anfallende Reisekosten der teilnehmenden Sänger und Mitglieder einer Band. Verpflegung wird am Veranstaltungsort bereitgestellt. Die Teilnahme an Plattsounds erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band sind sich der Bedingungen des Bandcontests sowie der Teilnahme am Finale (Stresssituation) bewusst. Für Verletzungen von Leib, Leben oder körperlicher Unversehrtheit haftet Plattsounds nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen und/oder sonstigen Gegenständen des Teilnehmers wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Teilnahmeschluss für die Bewerbungen ist der 30. September 2024. Der/die Sänger/in /die Mitglieder einer Band versichert/n, dass er/sie alle Angaben im Rahmen der Anmeldung nach bestem Gewissen gemacht hat/haben und diese zutreffend sind.

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt dann, fall eine Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen auftritt.